Sie haben die Möglichkeit, auf direktem Weg, ohne ärztliche Verordnung, zu uns in die Praxis zu kommen. Physiotherapeuten sind weisungsgebunden und dürfen nur mit einer ärztlichen Verordnung behandeln. Heilpraktiker für Physiotherapie haben die Möglichkeit eigenverantwortlich zu diagnostizieren (immer bezogen auf den physiotherapeutischen Bereich) und zu therapieren. Eine individuelle
Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich. Die Behandlung durch einen Physiotherapeuten mit der Zulassung zum HP-PT ermöglicht Ihnen ggf. eine Abrechnung über die Private Krankenversicherung oder über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem von Ihnen mit Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrag
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85560 Ebersberg
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